Alles, was du zum Leonardo wissen musst


1. Wettbewerb

Der Leonardo Schul-Award ist ein Wettbewerb der Wiesbaden Stiftung (Bürgerstiftung) für weiterführende Wiesbadener Schulen. Er wird in neun Kategorien ausgetragen und findet in der Regel alle zwei Jahre statt.

2. Schülerteams

Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6-13 von weiterführenden Wiesbadener Schulen, einschließlich der amerikanischen Schule in Wiesbaden. Ein Team besteht aus mindestens zwei Schüler*innen der gleichen Schule. Jedes Team bestimmt eine/n Teamsprecher*in. Diese Person ist während der Projektlaufzeit Ansprechpartner*in für das Kernteam und die Jury. Von ihr werden daher eine eigene Email-Adresse (oder die der Eltern) und Telefonnummern, über die sie erreichbar ist, benötigt. Mit der Anmeldung zur Teilnahme beim Leonardo 2024/25 sind neben dem Projektnamen der/die Teamsprecher*in, alle Teammitglieder, die Schule, die betreuende Lehrkraft und ggf. die Klasse anzugeben. Der/die Teamsprecher*in muss eine E-Mail-Adresse, eine Festnetz-Telefonnummer, eine Handynummer und eine Postadresse angeben.

3. Teilnahme: Projekte und Projektgestaltung

Jedes Team ist während der Projektlaufzeit verpflichtet, das Projekt bis zum 26. Januar 2025 anzumelden, bis zum 27. April 2025 eine Dokumentation in Text und Bild bzw. Video auf dieser Internetseite hochzuladen und im Mai vor der Fachjury der gewählten Kategorie zu präsentieren. Die Text- und Bilddateien kann das Team selbstständig über eine individuelle Zugangsberechtigung im Log-In-Bereich dieser Internetseite des Leonardo hochladen. Ein Projekt kann nur in einer Kategorie angemeldet sein.

1. Anmeldung ab sofort und bis zum 26. Januar 2025

Zum Projektstart sind Projektname, eine kurze Beschreibung des Projektes, Schule, ggf. Klasse, alle Namen der Teammitglieder, der Name der Teamsprecher*in mit E-Mail-Adresse, Festnetz-Telefonnummer und Handynummer und der Name der betreuenden Lehrkraft einzutragen (Pflichtfelder im Anmeldeformular).

2. Projekteinreichung bis zum 27. April 2025

Ein Projekt gilt dann als vollständig eingereicht, wenn eine schriftliche Projektbeschreibung und -dokumentation als Text- oder PDF-Datei und mindestens 5 Fotos/Bilder (Ergebnisse, Teamtreffen usw.) auf der Leonardo-Website hochgeladen wurden.

Sollten die Text- und Fotodateien nicht hochgeladen werden, scheidet das Projekt aus dem Leonardo Schul-Award aus. Nach dem 27.04.2025 werden keine Dateien mehr angenommen.

3. Projektpräsentation vor Jury im Mai 2025
Im Mai finden die obligatorischen Präsentationen der Projekte vor der Fachjury der jeweils gewählten Kategorie statt. Der Termin wird den Teilnehmenden per E-Mail und/oder telefonisch mitgeteilt.

Die Angaben und hochgeladenen Dateien werden vom Kategorienbetreuer der Jury zur Verfügung gestellt und dienen der Projektbewertung.

4. Jury

Die Projekte der neun Kategorien werden durch eine individuelle, auf Grundlage der Expertise der Mitglieder zusammengestellte Jury je Kategorie bewertet. Die Unterstützer können der Jury ihrer Kategorie angehören. Die Jury besteht aus mindestens drei Personen. Die Beteiligung an einem eingereichten Projekt schließt die Mitgliedschaft in der zuständigen Jury aus. Jede Jury wird von einem Jurybetreuer, der oder die Mitglied des Kernteams des Leonardo ist, betreut. Die Jury bewertet gemeinsam die eingereichten Projekte. Die wesentlichen Bewertungskriterien gelten für alle Kategorien und sind die Grundlage der Entscheidung. Für jede Kategorie gibt es einen ersten, einen zweiten und einen dritten Platz. Eine Doppelbelegung ist ebenso unzulässig wie das Weglassen des Preises. Ist ein Einvernehmen über die Platzierung nicht herzustellen, stimmen alle Mitglieder der jeweiligen Jury ab. Jedes Mitglied vergibt eine Punktzahl von 1-10, die Auswertung entscheidet über den Sieger. Bei einer Pattsituation entscheidet der Jurybetreuer. Die Jurymitglieder verpflichten sich bis zur Preisverleihung im Rahmen der Abschlussgala zu absoluter Geheimhaltung. Die Gewinner werden an die Projektleitung weitergegeben.

5. Bewertungskriterien

Die Jurys bewerten:

  • die eigenständige, kreative Leistung
  • das Gesamtkonzept: Wie schlüssig ist es und wie strukturiert wurde es umgesetzt
  • wie innovativ und spannend ist die Idee, die hinter dem Projekt steht
  • wie an das Thema rangegangen wurde
  • wie gut als Team zusammengearbeitet wurde
  • wie gut die hochgeladene Projektbeschreibung/-dokumentation und die Fotos ist
  • wie gut die Präsentation vor der Jury ist

Den Jurys ist bewusst, dass ganz unterschiedliche Leonardo-Teams gegeneinander antreten. Sie wissen, dass manche Teams älter sind und andere jünger, und dass sie mehr oder weniger Unterstützung erhalten haben. Das beziehen die Jurys in die Bewertung mit ein.

6. Preise und Preisverleihung

Folgende Preise gibt es zu gewinnen:

1. PREIS:
Leonardo Trophäe
1000,- EUR für das Gewinnerteam
1000,- EUR für die Schule des Teams

2. PREIS:
500,-€ für das Gewinnerteam

3. PREIS:
200,- EUR für das Gewinnerteam

Schul-Preis:
1000,- EUR für die Schule
Verlosung unter allen Schulen ab drei eingereichten Projekten

Lehrer*innen-Preis:
Auszeichnung des engagiertesten Lehrers/der engagiertesten Lehrerin

Die Schüler*innen werden gebeten, mitzuteilen, bei welchen Aufgaben sie von ihren Lehrer*innen unterstützt wurden und für welche besonderen Aha-Erlebnisse sie der Lehrerin/dem Lehrer dankbar sind. Diese Angaben können die Schüler*innen im Login-Bereich des Projektes eingeben.

Die Preisverleihung findet als festliche Abschlussgala am 29. Juni 2025 im Großen Haus des Hessischen Staatstheaters statt. Alle Projekte werden anhand der digitalen Fotos, Videos und der Kurzfassung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die erstplatzierten Gewinnerteams werden bei der Preisverleihung auf die Bühne gebeten. Die Plätze bei der Gala sind begrenzt. Eventuell muss die Teilnahme beschränkt werden.

7. Projektleitung und Kernteam

Der Leonardo Schul-Award ist ein Projekt der Wiesbaden Stiftung, unterstützt von einem ehrenamtlich tätiges Kernteam.

8. Urheberrecht und Rechteeinräumung

Mit der Einsendung bestätigen die Teilnehmer*innen, dass sie die Rechte an den eingesendeten Fotos vollumfänglich besitzen bzw. dass ihnen die Einsendung zum Wettbewerb gestattet ist. Die Teilnehmer*innen garantieren zudem, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind. Jede/r Teilnehmer*in räumt der Wiesbaden Stiftung die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte, einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Fotos ein. Dies umfasst die Nutzung für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber und die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien (z. B. Print, Online, soziale Netzwerke). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Datenschutzhinweise für den Wettbewerb „Leonardo Award“

9.1.

Die Wiesbaden Stiftung verarbeitet personenbezogene Daten, die ihr im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs „Leonardo Schul-Award“ von Teilnehmer*innen, Unterstützern und Jury-Mitgliedern mitgeteilt werden, nämlich:

Anrede, Vorname, Nachname,
E-Mail-Adresse,
Anschrift,
Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
sonstige Angaben, die für die Durchführung des Wettbewerbs notwendig sind.

Für die Teilnahme am Wettbewerb kann freiwillig ein Projektfoto hochgeladen werden, das öffentlich auf der Projektseite unter www.leonardo.de/projekte sichtbar sein wird. Des weiteren müssen Fotos für die Projekteinreichung hochgeladen werden. Diese Dateien werden nicht auf der Projektseite öffentlich sichtbar sein.

9.2.

Die Wiesbaden Stiftung verarbeitet die unter Ziffer 9.1. genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

um Sie als Teilnehmer*in, Unterstützer oder Jury-Mitglieder identifizieren zu können;
um Korrespondenz mit Ihnen führen zu können, gleich auf welchem technischen Wege;
um den Leonardo Schul-Award durchführen zu können.

9.3.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die Erfüllung unserer satzungsmäßigen und als gemeinnützig anerkannten Fördertätigkeit, hier zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich.

9.4.

Innerhalb der Wiesbaden Stiftung haben lediglich der Vorstand, die Geschäftsführung sowie die zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiter*innen und Projektverantwortlichen, das Kernteam sowie Jury-Mitglieder Zugriff auf die verarbeiteten Daten. Eine Übermittlung der persönlichen Daten an Dritte zu anderen als zur Erfüllung unserer Förderungszwecke und der Durchführung des Wettbewerbs „Leonardo Award“ findet nicht statt.

9.5.

Die für die Durchführung der von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ende des Wettbewerbs gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und stiftungsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO sowie HessStiftG) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

9.6.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen aus §§ 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit der Wiesbaden Stiftung gegenüber widerrufen, es genügt eine E-Mail an info@die-wiesbaden-stiftung.de. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem 25.05.2018 uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre persönlichen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.